Certified-Tester an Hochschulen
Prüfungsgebühr-Erstattung für Studenten und Berufsschüler
Das GTB e.V. hat seine Fördermaßnahme zur Prüfungsgebühr-Erstattung von BAföG-Empfänger auf Studenten und Berufsschüler im Allgemeinen erweitert, während BAföG -Empfänger und BAföG-Empfängerinnen wie gehabt besonders gefördert werden.
GTB stellt dafür jährlich ein Budget zur Verfügung, das i.d.R. für alle Anträge eines Jahres ausreicht. Eine Garantie dafür kann allerdings nicht gegeben werden.
Die Kostenübernahme durch den GTB für die erste CTFL-Prüfung von Studenten und Berufsschülern erfolgt entsprechend der folgenden Erstattungsmöglichkeiten auf Antrag des Studenten bzw. des Berufsschülers:
|
BAföG |
Erfolgreiche Prüfung |
Erstattung |
Fall 1 |
X |
X |
100% |
Fall 2 |
X |
- |
50% |
Fall 3 |
- |
X |
50% |
Fall 4 |
- |
- |
0% |
Die Kosten für Wiederholungsprüfungen sind von diesen Regeln ausgeschlossen.
Für die Erstattung der Prüfungskosten stellt der GTB ein Antragsformular zur Verfügung (Antragsformular). Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Prüfungstag beim GTB eingegangen sein.
Die Regelung gilt für alle Prüfungen durch Zertifizierungsstellen, die Vertragspartner des GTB sind.

